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            <title>KMV Trier: Änderungsanträge</title>
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                        <title>A1-Ä1 zu A1NEU: Antrag auf Änderung der Satzung – Öffentliche Vorstandssitzung</title>
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                        <author>Rainer Landele</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5204_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 16:</h4><div><p>Trier-Stadt von Bündnis 90/Die Grünen wie folgend zu erweitern:<br><br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand sind jeweils beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist.<br><br>Die Sitzungen des Vorstands sind grundsätzlich öffentlich. <strong>Auf Beschluss des Vorstands kann die Öffentlichkeit auf Mitglieder des Bundes-, Landes- bzw. Kreisverbandes eingeschränkt werden.<br><br>Ein nicht öffentlicher Teil der Sitzung kann einberufen werden, wenn ein Tagesordnungspunkt das Bekanntwerden von Informationen personenbezogener Daten offenbaren würde.</strong><br></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Sitzungen des Vorstandes sind für jedes Mitglied offen. Der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand sind jeweils beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Nicht-öffentliche Tagesordungspunkte sowie deren Beschlüsse sind zur Wahrung der Transparenz in einem einsehbaren Protokoll festzuhalten. Die berechtigten Interessen Dritter sind dabei zu wahren.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Der Vorstand kann einen nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beschließen. Die einzelnen Tagesordnungspunkte der nicht-öffentlichen Sitzung sind im Protokoll fest zu halten.</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Kritik am bisherigen Vorschlag:</strong></p>
<p><span class="underline"><strong>Allgemein: der bisherige Vorschlag ist zu undeutlich, wenngleich er das Ziel verfolgt, klar zu sein mit seiner Eingrenzung. </strong></span></p>
<p><em>1. Persönliche Daten von Mitgliedern</em></p>
<p>Natürlich gehören persönliche Daten von neuen und alten Mitgliedern nicht in die Welt posaunt. Vor allem nicht, wenn diese dies nicht wünschen. Aber worum geht es hier wirklich? Um die Aufnahme von neuen Mitgliedern. Prinzipiell entscheiden wir auf einer MV über die Aufnahme von neuen Mitgliedern, auf welcher zumeist eigentlich auch Öffentlichkeit herrscht. Zumindest Mitgliederöffentlichkeit. Der Vorstand übernimmt diese Aufgabe der Aufnahme neuer Mitglieder oft stellvertretend für die Mitgliederversammlung. Geht ja auch nicht anders...<br>
<br>
Aber prinzipiell kann jeder kommen, über das Nein-Urteil eines Vorstandes hinweg, und auf einer MV um Aufnahme bitten.<br>
<br>
Als Mitglied, welches darüber mit zu bestimmen hat, wer aufgenommen wird oder nicht, möchte man dann doch schon etwas hören und wissen über neue Mitglieder, bevor man den Arm hebt. Und auf einer Vorstandssitzung sind diese Mitglieder ausgeschlossen?</p>
<p>Ich weiß, real gibt es dieses Problem nicht. Gab es je den Fall, dass wir jemanden ablehnten? Und jemand, der Mitglied werden will, ohne seinen Namen Preis zu geben (bzw. sein Gesicht, also sich zu zeigen), ist eh unten durch...außer er/sie/es/* bringt genug Geld mit ;-) letzeres war ein Witz... Ging mir nur darum: Schutz der persönlichen Daten als Grund, anonym bei uns ein zu treten, ist auch ein Witz - ein schlechter!</p>
<p></p>
<p><em>2. Mitgliedsbeiträge und interne Finanzberichte</em><br>
<br>
&quot;Mitgliedsbeiträge&quot; wären so allgemein formuliert natürlich ein (partei-)öffentliches Thema. Gemeint sind vermutlich die Diskussionen um die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen bei ökonomisch schwachen Mitgliedern - was sicher schutzberechtigt ist. M.E. ist solche Verhandlung nur in Verantwortung der Schatzmeisterin, maximal des geschäftsführenden Vorstandes - aber, egal...</p>
<p>Bei &quot;internen Finanzberichten&quot; das gleiche: was ist gemeint? Berichte über Spendenzahlungen? Haushaltsberichte? Wahlkampfhaushalte? Die deutlich überschritten werden? Auch ein Fall für die (Partei-)Öffentlichkeit. Von daher: wieder eine Spezifizierung in der Satzung die m.E. nichts bringt: es gibt finanzielle Fragen, die muss man intern klären. Und es gibt finanzielle Fragen, die würde man vielleicht gerne intern klären - obwohl sie alle betreffen und alle (also: MV) hätten darüber zu befinden (z.B. eben Spendenregelungen oder Haushaltsüberschreitungen).</p>
<p></p>
<p><strong>Begründung für den neuen Vorschlag:</strong></p>
<p>Offensichtlich gibt der neue Vorschlag dem Vorstand formal noch mehr Rechte, die (Mitglieder-)Öffentlichkeit aus zu schliessen. Eben mit einer einfachen Mehrheit. Ich gehe aber einfach von zwei Dingen aus:</p>
<p>1. der Vorstand hat sich an gesetzliche Vorgaben halten</p>
<p>2. der Vorstand mißbraucht das Mittel der Nicht-Öffentlichkeit nicht</p>
<p>Der Anspruch ist ja auch bei den Grünen: maximale demokratische Transparenz. Die Grenze liegt halt im Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. Ich erwarte bzw. befürchte nicht, dass ein Vorstand die Möglichkeit, die (Partei-)Öffentlichkeit aus zu schließen, nutzt, um über die gesetzlichen Ansprüche hinaus für Intransparenz zu sorgen. Dies wird darüber kontrollierbar, dass man als Mitglied aus dem Protokoll zumindest die einzelnen TOPs wahrnehmen kann. Und sollte eben doch ein unabsichtlicher oder gar absichtlicher Mißbrauch stattfinden, dann würde man auch auf solcher MV darüber zu reden haben. Was eben nur geht, wenn man überhaupt als Mitglied kontrollieren kann, bei welchen Themen der Vorstand die (Partei-)Öffentlichkeit ausschloss.</p>
<p></p>
<p>Grüne Grüße<br>
rl</p>
<p></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 08 Oct 2019 01:52:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO-Ä1: Geschäftsordnung für die Kreismitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Trier am 8.10.2019</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/motion/14146/amendment/20557</link>
                        <author>Tobias Törber,  Natalie Cramme-Hill</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/motion/14146/amendment/20557</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5204_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Bei Wahlen ist gewählt, wer</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 35 bis 36:</h4><div><ul><li value="1"><p>im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> erhält,</del></p></li></ul><ul><li value="1"><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">
erhält</ins></li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 40 bis 43:</h4><div><p>Im vierten Wahlgang treten nur noch die beiden Wahlbewerber*innen an, welche im dritten Wahlgang den höchsten<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>Stimmenanteil erreicht haben (Stichwahl).</p><p>Haben im viert<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">en</ins> Wahlgang mehrere Wahlbewerber*innen die gleiche Anzahl von Stimmen, so sind weitere Wahlgängezwischen diesen Wahlbewerber*innen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 52 bis 55:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) </del>Wahlen in gleiche Ämter können in einem Wahlgang erledigt werden. Quotierte und Nicht-Quotierte Plätze müssen einzeln gewählt werden.</p><p>(2) <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Delegierte und Ersatzdelegierte der Kreisverbände für Gremien des Landesverbands Rheinland-Pfalz und Delegierte für Gremien des Bundesverbands von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sind paritätisch zu wählen. Sollten weniger Frauen kandidieren bzw. gewählt werden, als einer paritätischen Delegation entsprechen würde, entscheidet die Versammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der<br>Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht nach § 3 des Frauenstatuts.<br><br>Es gilt das zuvor beschriebene Wahlverfahren. Davon abweichend können die Wahlen der Frauen- bzw. offenen Plätze auf Beschluss der Versammlung jeweils in einem Wahlgang erfolgen. In diesem Fall hat jedes Mitglied so viele Stimmen wie Plätze zu vergeben sind. Es kann dabei jeder Person maximal eine "Ja"-Stimme gegeben werden. Es kann global mit "Nein" oder "Enthaltung" gestimmt werden. Die Personen mit den meisten und mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind gewählt.<br><br>Die Ersatzdelegierten werden im normalen Wahlverfahren bestimmt, sodass eine geordnete Reihenfolge entsteht.<br><br>(3) </ins>Als gültig gelten alle Stimmzettel, die einen eindeutigen politischen Willen erkennen lassen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Oct 2019 20:58:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1-Ä2: Antrag auf Änderung der Satzung – Öffentliche Vorstandssitzung</title>
                        <link>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/motion/13747/amendment/20556</link>
                        <author>Tobias Törber, Natalie Cramme-Hill</author>
                        <guid>https://KMV_Trier.antragsgruen.de/KMV_Trier/motion/13747/amendment/20556</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5204_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 10:</h4><div><p>Trier-Stadt von Bündnis 90/Die Grünen wie folgend zu erweitern:<br><br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Sitzungen des Vorstandes sind für jedes Mitglied offen. Der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand sind jeweils beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist. <strong>Wenn Daten, die einen besonderen Schutz erfordern, behandelt werden, kann der Vorstand einen nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beschließen. Dies können sein:</strong></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand sind jeweils beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist.<br><br>Die Sitzungen des Vorstands sind grundsätzlich öffentlich. <strong>Auf Beschluss des Vorstands kann die Öffentlichkeit auf Mitglieder des Bundes-, Landes- bzw. Kreisverbandes eingeschränkt werden.<br><br>Ein nicht öffentlicher Teil der Sitzung kann einberufen werden, wenn ein Tagesordnungspunkt das Bekanntwerden von Informationen personenbezogener Daten offenbaren würde.</strong><br></ins></p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1"><strong>Persönliche Daten von Mitgliedern</strong></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1"><strong>Mitgliedsbeiträge und interne Finanzberichte</strong></li></ul><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Nicht-öffentliche Tagesordungspunkte sowie deren Beschlüsse sind zur Wahrung der Transparenz in einem einsehbaren Protokoll festzuhalten. Die berechtigten Interessen Dritter sind dabei zu wahren.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Im Wesentlichen wie im Ursprungsantrag, nur erweitert um den Änderungsantrag und die Grundsätzlichkeit öffentlicher Sitzungen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Oct 2019 20:20:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>